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   OVG Hamburg, 07.06.2021 - 2 Bs 84/21   

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https://dejure.org/2021,34402
OVG Hamburg, 07.06.2021 - 2 Bs 84/21 (https://dejure.org/2021,34402)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07.06.2021 - 2 Bs 84/21 (https://dejure.org/2021,34402)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juni 2021 - 2 Bs 84/21 (https://dejure.org/2021,34402)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 31 Abs 2 BauGB
    Anforderungen an die Darlegung eines erstinstanzlichen Verfahrensmangels; Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; rücksichtslose Betroffenheit eines Nachbarn durch ein Bauvorhaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 146 Abs. 4 S. 3 und 6; BauGB § 31 Abs. 2
    1. Ein etwaiger Verfahrensmangel des Verwaltungsgerichts allein führt gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO nicht zum Beschwerdeerfolg, wenn damit nicht zugleich eine entscheidungserhebliche Verletzung des materiellen Rechts dargelegt wird. 2. Die Neuschaffung eines ...

  • rechtsportal.de

    VwGO § 146 Abs. 4 S. 3 und 6; BauGB § 31 Abs. 2
    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten und einer Tiefgarage i.R.d. Gebots der Rücksichtnahme und Nachbarschutzes; Einhaltung der Festsetzung der privaten Grünfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19

    Befangenheit von Amtsträgern - Sportanlage in der Nähe von Wohnbebauung

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.06.2021 - 2 Bs 84/21
    Die Beschwerdeführerinnen weisen zwar zutreffend darauf hin, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (bestätigt auch für die reduzierte Mindestabstandsflächentiefe von 0, 4 H im Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, ZfBR 2008, 283, juris Rn. 8; im Einzelnen dazu Beschl. v. 6.11.2019, 2 Bs 218/19, DVBl. 2020, 445, juris Rn. 38 f.) eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen einer Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung oder Besonnung oder wegen entstehender Einsichtnahmemöglichkeiten in der Regel ausscheidet, wenn die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen eingehalten werden.
  • OVG Saarland, 06.10.2016 - 1 B 227/16

    Beendigung des Beamtenverhältnisses infolge rechtskräftiger strafgerichtlicher

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.06.2021 - 2 Bs 84/21
    Die Kritik der Beschwerdeführerinnen, das Verwaltungsgericht verwende zu Unrecht den Begriff des Blockinnenbereichs, wie ein solcher Gegenstand in dem zitierten Fall des Beschwerdegerichts in dessen Beschluss vom 27. März 2017 (2 Bs 51/17, NVwZ-RR 2017, 338, juris) war, ist zwar berechtigt, weil es vorliegend an einer geschlossenen oder nahezu geschlossenen Blockrandbebauung fehlt, die einen entsprechenden Blockinnenbereich ausformen würde.
  • OVG Hamburg, 27.03.2017 - 2 Bs 51/17

    Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei Bebauung der nicht überbaubaren

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.06.2021 - 2 Bs 84/21
    Die Kritik der Beschwerdeführerinnen, das Verwaltungsgericht verwende zu Unrecht den Begriff des Blockinnenbereichs, wie ein solcher Gegenstand in dem zitierten Fall des Beschwerdegerichts in dessen Beschluss vom 27. März 2017 (2 Bs 51/17, NVwZ-RR 2017, 338, juris) war, ist zwar berechtigt, weil es vorliegend an einer geschlossenen oder nahezu geschlossenen Blockrandbebauung fehlt, die einen entsprechenden Blockinnenbereich ausformen würde.
  • OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.06.2021 - 2 Bs 84/21
    Die Beschwerdeführerinnen weisen zwar zutreffend darauf hin, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (bestätigt auch für die reduzierte Mindestabstandsflächentiefe von 0, 4 H im Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, ZfBR 2008, 283, juris Rn. 8; im Einzelnen dazu Beschl. v. 6.11.2019, 2 Bs 218/19, DVBl. 2020, 445, juris Rn. 38 f.) eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen einer Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung oder Besonnung oder wegen entstehender Einsichtnahmemöglichkeiten in der Regel ausscheidet, wenn die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen eingehalten werden.
  • OVG Hamburg, 06.11.2019 - 2 Bs 218/19

    Baurechtlicher Nachbarschutz bei Baugenehmigung auf Grundlage eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.06.2021 - 2 Bs 84/21
    Die Beschwerdeführerinnen weisen zwar zutreffend darauf hin, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (bestätigt auch für die reduzierte Mindestabstandsflächentiefe von 0, 4 H im Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, ZfBR 2008, 283, juris Rn. 8; im Einzelnen dazu Beschl. v. 6.11.2019, 2 Bs 218/19, DVBl. 2020, 445, juris Rn. 38 f.) eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen einer Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung oder Besonnung oder wegen entstehender Einsichtnahmemöglichkeiten in der Regel ausscheidet, wenn die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen eingehalten werden.
  • OVG Hamburg, 13.07.2012 - 2 Bs 142/12

    Nachbarklage gegen baurechtlichen Vorbescheid; Festsetzung geschlossener Bauweise

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.06.2021 - 2 Bs 84/21
    Die Antragsgegnerin legt selbst dar, dass die Widersprüche aufschiebende Wirkung entfalten, weil § 212a Abs. 1 BauGB zugunsten des Vorhabens hinsichtlich des Vorbescheides nicht eingreife, so dass dessen Regelungen in die angefochtene Baugenehmigung erneut aufgenommen worden seien (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 13.7.2012, 2 Bs 142/12, NordÖR 2012, 539, juris Rn. 3).
  • OVG Hamburg, 16.08.2021 - 2 Bs 182/21

    Wohnungsbauvorhaben in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt;

    Zwar führt diese Befreiung zu einer erheblichen Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, was im Rahmen der Würdigung der Interessen gebietsansässiger Nachbarn grundsätzlich zu berücksichtigen ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.6.2021, 2 Bs 84/21, juris (zu § 31 Abs. 2 BauGB)).
  • OVG Hamburg, 09.05.2023 - 2 Bs 41/23

    Eine bauliche Anlage ist auch dann formell illegal, wenn bei der Bauausführung so

    Zwar kann sich die Geltendmachung eines Abwehrrechts durch den Nachbarn als unzulässige Rechtsausübung und damit als Verstoß gegen den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben darstellen, wenn der Nachbar selbst in vergleichbarer Weise das Mindestabstandsgebot nicht einhält (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 28.11.2016, 2 L 124/15, juris Rn. 13; VGH München, Beschl. v. 1.9.2016, 2 ZB 14.2605, juris Rn. 15 ff.; OVG Münster, Urt. v. 26.6.2014, 7 A 2057/12, BauR 2014, 1924, juris Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.12.2012, OVG 2 S 44.12, NVwZ-RR 2013, 400, juris Rn. 11; VGH Kassel, Urt. v. 17.3.2010, 3 B 201/10, juris Rn. 5; VGH Mannheim, Beschl. v. 4.1.2007, 8 S 1802/06, BRS 71 Nr. 181 (2007), juris Rn. 4; OVG Greifswald, Beschl. v. 14.7.2005, 3 M 69/05, Nord-ÖR 2005, 424, juris Rn. 34; OVG Weimar, Beschl. v. 5.10.1999, 1 EO 698/99, BauR 2000, 869, juris Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.3.1999, 1 M 897/99, BauR 1999, 1163, juris Rn. 43; OVG Schleswig, Urt. v. 15.12.1992, 1 L 118/91, juris Rn. 37; siehe entsprechend für den Fall der wechselseitigen Nichteinhaltung bauplanungsrechtlicher Vorschriften OVG Hamburg, Beschl. v. 7.6.2021, 2 Bs 84/21, BauR 2021, 1801, juris Rn. 33; Beschl. v. 13.9.2020, 2 Bs 138/20, n.v.; Beschl. v. 3.4.2014, 2 Bs 53/14, n.v.).
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